Ausschreibung Lehrlingsposten als Straßenerhaltungsfachmann/-frau - Bauhof

Aushängezeitraum: 24.11.2020 - 01.03.2021

AUSSCHREIBUNGSKUNDMACHUNG
nach § 9 OÖ GDG 2002


Die Stadtgemeinde Gallneukirchen schreibt auf Grund des Beschlusses des Stadtrates vom 23.11.2020 folgenden freien Dienstposten öffentlich aus:

Lehrlingsposten als Straßenerhaltungsfachmann/-frau  – Bauhof

Funktionslaufbahn: Lehrling Straßenerhaltungsfachmann/-frau

Beschäftigungsausmaß und Entlohnung: Beschäftigungsausmaß 100% (40 Wochenstunden), Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr derzeit € 564,60.

Dienstantritt:  01. September 2021

Dauer der Lehrzeit:  3 Jahre  

Dienstort: Stadtgemeinde Gallneukirchen - Bauhof, Hans-Zach-Straße 8,
4210 Gallneukirchen


Hinweis nach dem Gleichbehandlungsgesetz:
Diese Ausschreibung gilt sowohl für männliche als auch weiblichen Bewerber.

Aufgabenbeschreibung:

•    Absperren und Absichern von Baustellen und Arbeitsgebieten sowie bei Unfällen
•    Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
•    Kontrollieren von Straßen, Parkplätzen, Rad- und Gehwegen sowie Brücken auf ihren Zustand
•    Durchführen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen und Straßenbauwerken
•    Herstellen von Entwässerungsanlagen, Drainagen und ähnlichen Einrichtungen
•    Anlegen und Pflegen von Grünflächen
•    Pflanzen, Pflegen und Kontrollieren von Sträuchern und Bäumen
•    Sammeln von Wetterinformationen für den Winterdienst sowie Auswerten und Einleiten der notwendigen Schritte mittels EDV, Datenblättern und nach örtlichen Gegebenheiten
•    Mitarbeit beim Räumen von Schnee und Aufbringen von Streugut einschließlich Herstellen von Salz- und Solemischungen
•    Warten, Instandhalten und Reparieren der Fahrzeuge, An- und Aufbaugeräte sowie Maschinen


Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
•    Österreichische (EU) Staatsbürgerschaft
•    ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
•    persönliche, insbesondere gesundheitliche und körperliche Eignung für die manuelle Arbeit am Bauhof, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
•    Beendigung der allgemeinen Schulpflicht bis Juli 2021

Besondere Aufnahmevoraussetzungen:
•    Körperliche Widerstandsfähigkeit (physische Ausdauer)
•    Verantwortungs- und Umweltbewusstsein
•    Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
•    Freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit, Flexibilität
•    Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung

Auswahlverfahren: Vorstellungsgespräche, Schnuppertag, eventuell Eignungstest. Das Auswahlverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz in Zusammenhang mit den Auswahlverfahren.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt in ein Lehrvertragsverhältnis zur Stadtgemeinde Gallneukirchen (Bauhof). Das Lehrverhältnis beginnt mit 01.09.2021 und endet mit der Absolvierung der Lehrzeit (3 Jahre) und der Behaltefrist. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Lehrzeit besteht nicht.

Berufsbekleidung wird bereitgestellt.

Bewerbungsfrist:
Ende: Fr, 26.02.2021, 12.00 Uhr

Veröffentlichung im Internet, Amtstafel
Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle erteilt Amtsleiter Dr. Franz Gstöttenmair
(Tel.: 07235/63155 DW 110)

Bewerbungen sind ausschließlich mittels Bewerbungsbogen der Stadtgemeinde Gallneukirchen (Formular am Stadtamt erhältlich oder auf der Homepage www.gallneukirchen.at abrufbar), mit Lebenslauf, Nachweise über die Schulausbildung (Kopie des letzten Jahreszeugnisses), Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde (jeweils in Kopie) beim Stadtamt Gallneukirchen, Reichenauer Straße 1, 4210 Gallneukirchen einzureichen.

Freundliche Grüße

Die Bürgermeisterin
Gisela Gabauer e.h.