Home > STADTAMT > Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Gallneukirchen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz aus
Veröffentlichung der Bildmarke: Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Gallneukirchen gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier: Amtssignatur-Bildmarke
Elektronische Signaturprüfung: http://www.signaturpruefung.gv.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Gallneukirchen: Tel.: 07235/63155