Wahlkartenanträge
Wahlkartenanträge für die EU-Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 können ab sofort am Stadtamt Gallneukirchen in folgender Weise gestellt werden:
Erforderlich für Wahlkartenantrag:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Begründung für Beantragung (Ortsabwesenheit, Krankheit, Ausland, ..)
Ausstellung von Wahlkarten: Infoblatt
Informationen zur Wahlkartenausstellung
Die Ausstellung der Wahlkarten wir ab Mitte Mai 2024 möglich sein. Dazu wird am Stadtamt Gallneukirchen wieder ein Wahlbüro im 1 OG eingerichtet. Das Wahlbüro ist während der Parteienverkehrszeiten wie folgt besetzt:
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Montag | 7.00 bis 12.00 Uhr | 16.30 bis 18.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
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Mittwoch | 8.00 bis 12.00 Uhr |
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Donnerstag | 8.00 bis 12.00 Uhr | 16.30 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
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Während der Parteienverkehrszeiten ist die Beantragung der Wahlkarte mit sofortiger Stimmabgabe möglich.
Beantragung der Wahlkarte - BITTE BEACHTEN SIE! |
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Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter (vormals "Sachwalterin" oder "Sachwalter"). |
Aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes ist weiters zu berücksichtigen, dass Bürger:innen, die ihre Stimme mittels
Wahlkarten nicht sofort im Wahlbüro (Wahlkabine) abgeben, die Wahlkarten bei der BH Urfahr-Umgebung abgeben müssen. Die Abgabe ist mittels Post (Briefkasten) oder persönlich bei der BH möglich.
Hinweis: Wahlkarten dürfen keinesfalls am Stadtamt abgegeben oder in den schwarzen Briefkasten der Stadtgemeinde eingeworfen werden!
Informationen für im Ausland lebende Wahlberechtigte
In der nachstehenden pdf-Datei finden Sie die Informationen betreffend Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Europa-Wählerevidenz
Informationsblatt
Informationen für EU-Bürger:innen
In der nachstehenden pdf-Datei finden Sie Informationen betreffend die eintragung von (nicht-österreichischen) Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz
Informationsblatt