Kundmachung Verzeichnis der Geschworenen und Schöffen

Aushängezeitraum: 16.02.2024 - 14.03.2024

Verzeichnis der Geschworenen und Schöffen
für die Jahre 2025 und 2026


K U N D M A C H U N G


Gemäß § 5 Abs. 2 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSchG) wird hiermit kundgemacht, dass am Dienstag, 27. Februar 2024, um 11:00 Uhr das Verzeichnis über die Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2025 und 2026 durch ein Zufallsverfahren erstellt wird. Diese Amtshandlung ist öffentlich und findet im
Stadtamt Gallneukirchen (Bürgerservicebüro) statt.

Öffentliche Einsichtnahme
Das Verzeichnis der ermittelten Personen wird anschließend vom 28. Februar bis 14. März 2024 am Stadtamt Gallneukirchen (Bürgerservicebüro) während der Amtsstunden (Montag von 07.00, Dienstag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich Montag und Donnerstag von 16:30 bis 18:00 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

Einsprüche, Befreiungsanträge
Innerhalb der Auflegungsfrist kann jedermann wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben (§ 5 Abs. 4 GSchG). Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen
Befreiungsantrag stellen (§ 4 GSchG).


Freundliche Grüße
Der Bürgermeister i.A.
Stefan Mayrhofer
Sachbearbeiter

Kundmachung als pdf-Datei:Kundmachung Schöffen