Familienförderung Ermäßigung Mindestbeitrag für die Nachmittagsbetreuung (ab 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt)

Antragstellung auf Familienförderung zur Ermäßigung des Mindestbeitrages für die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt (Krabbelstube und Kindergarten)

Dieses Modell ergänzt die aufgrund der OÖ Elternbeitragsverordnung 2018 erlassene Tarifordnung der Kindergärten und der Krabbelstube für die Nachmittagsbetreuung für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt.

Die Höhe des Nachmittags-Tarifs ergibt sich aus der gem. § 2 Abs. 8 OÖ Elternbeitragsverordnung 2018 (=Haushaltsbruttoeinkommen abzüglich Euro 200,-- pro weiterem unversorgtem Kind) ermittelten Berechnungsgrundlage. 

Berechnungsgrundlage gemäß § 2 Abs. 8 OÖ Elternbeitragsverordnung
Betrag Eltern (Nachmittagstarif)
Euro 0,00 bis Euro 1.241,00
Nulltarif (Euro 0,00)
Euro 1.242,00 bis Euro 1.448,00
Halbierung des Mindestbeitrages - Beitrag nach Anzahl der Besuchstage
Euro 1.449,00 und mehr
gem. OÖ Elternbeitragsverordnung ab 2020/21 Euro 114,00


Zuständig

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