Familienförderung Ermäßigung Essensbeitrag (ab 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt)

Antragstellung auf Familienförderung zur Ermäßigung des Essensbeitrages

Die Förderung betrifft all jene Familien,

  • die einen Antrag auf Familienförderung zur Ermäßigung des Mindestbeitrages für die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr (für Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt) beantragt haben oder
  • Familien, deren Kinder am Nachmittag den Kindergarten besuchen, bei Vorlage der Einkommensnachweise

Die Familienförderung sieht eine 50%-ige Ermäßigung des Essensportionsbeitrages vor.

Zuständig

Formulare